Beratungsförderung für Ärzte in Sachsen

Finanzielle Unterstützung

Digitalisierung und innovative Lösungen bieten großes Potenzial, Ihr Team spürbar zu entlasten. Nutzen Sie jetzt die Chance, sich einen Teil dieser Investitionskosten erstatten zu lassen – Ihre tägliche Arbeit für Ihre Patienten verdient diese Unterstützung.

Einfache und unkomplizierte Beantragung

Die Beantragung ist einfach und unkompliziert. Investieren Sie maximal 30 Minuten, und die Beratung kann zeitnah beginnen.

 

Beratungsförderung im Detail

Beispielfinanzierung einer Beratungsförderung

In unserem Beispiel handelt es um eine Betriebsberatung zur Optimierung und Digitalisierung von Prozessen einer Arztpraxis im Wert von 4.050,00€. Diese soll im Rahmen von dem Förderprogramm „Betriebsberatung“ gefördert werden. So dass nach Abzug der staatlichen Förderung für den Arzt ein Eigenanteil von 2.300,00€ bleibt.

Leistungsbeschreibung Kosten
Beratungsleistung vom Praxisberater (5 Tagewerke x 810,00 ?) 4.050,00 ?
Beratungsleistung Qualitätssicherer (5 Tagewerke x 110,00 ?) 550,00 ?
Gesamtkosten 4.600,00 ?
nicht rückzahlbarer staatlicher Zuschuss 2.300,00 ?
Eigenanteil vom Arzt 2.300,00 ?
Umfang der Förderung
  • Es müssen mindestens 5 Tagewerke mit mind. 4.000 Euro Kosten entstehen.
  • Maximal werden bis zu 20 Tagewerke innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums gefördert.
  • Nur ganze Tagewerke können Gegenstand einer Förderung sein. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
  • Die ärztliche Niederlassung muss sich in Sachsen befinden.
Förderfähige Maßnahmen
  • Beratungen sind insbesondere in folgenden Bereichen möglich:

    • Strategieentwicklung
    • Anpassung des Geschäftsmodells
    • Digitalisierung und Informationssicherheit
    • Innovationsmanagement, neue Technologien und Prozessoptimierung
    • Personalentwicklung
    • Fachkräftesicherung
    • Unternehmensnachfolge
    • Organisationsentwicklung und Change-Management
    • Umweltmanagement, Energiemanagement und Anpassung an den Klimawandel
    • Nachhaltigkeitsmanagement (ökologisch, ökonomisch, sozial)
    • Sicherheitsmanagement

    Zusätzlich sind weitere Maßnahmen förderfähig.

Mehrere Berater in einem Projekt kombiniert

Bei einem Projekt kann die Leistung auch von mehreren Beratern erbracht werden. Das kann besonders sinnvoll sein. Ein Arzt möchte gern Beratungsleistung für jeweils 2.000,00€ von 2 unterschiedlichen Beratern in Anspruch nehmen. Wenn diese beiden Maßnahmen in einem Projekt kombiniert und gefördert werden, bekommt der Arzt beide Leistungen mit einem Eigenanteil von 2.300,00€ finanziert.

Beratungsförderung in Thüringen

Es gibt auch in Thüringen eine Beratungsförderung, die von der Thüringer Aufbaubank finanziert wird. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an Frau Welde.

Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihren Antrag. 
  • Ihre Bankverbindung, damit die Förderung an Sie ausgezahlt werden kann.
  • Eine Aufstellung wie viele Mitarbeiter in den letzten beiden Jahren bei Ihnen angestellt waren.
  • Eine Aufstellung von Ihrem Jahresumsatz der letzten 2 Jahren.
  • Sie benötigen den Zuteilungsbescheid Ihrer Steuernummer Ihres Finanzamtes.
  • Das Gründungsdatum für Ihre Arztpraxis.
  • Eine Kopie Ihres Personalausweises.
  • Eine Bestätigung, dass Sie keine Verbindlichkeiten gegenüber der Sächsischen Aufbaubank (SAB) haben.

Ihre Ansprechpartnerin für die Beratungsförderung

'Klara Welde'

Klara Welde

Expertin für Fördermöglichkeiten im Freistaat Sachsen und Thüringen

Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH, Otto-Mohr-Straße 9, 01237 Dresden

+49 351 4175045

Bitte addieren Sie 2 und 2.

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