Arbeitsschutz ist besonders wichtig für eine Arztpraxis, um Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihren Patienten ein möglichst sicheres Behandlungsumfeld zu ermöglichen. Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz erkennt selbst der Arbeitgeber oft erst auf den zweiten Blick. Unsere sicherheitstechnische Betreuung gibt Ihnen Gewissheit, die Anforderungen der Berufsgenossenschaften und der Arbeitsschutzbehörden zu erfüllen. Wir unterstützen Betriebe jeder Größe zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, untersuchen Arbeitsunfälle und beraten Sie bei neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen. Hierzu stellen wir eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz FASI, für Ihr Unternehmen.


Ihre Vorteile im Überblick:

  • Sie vermeiden Arbeitsunfälle und reduzieren unfallbedingte Ausfallzeiten durch präventive Maßnahmen.
  • Sie gewinnen Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft und reduzieren Haftungsrisiken.
  • Sie profitieren von wirtschaftlich optimiertem Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die professionelle Unterstützung bei der Umsetzung von vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Sie erhöhen die Mitarbeitermotivation durch sichere und gesunde Arbeitsplätze.
  • Sie schaffen einen ganzheitlichen und prozessorientierten Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.

 

Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis - Beratungsleistungen

Sicherheitsbegehungen

Sicherheitsbegehungen haben das Ziel, Gefahrenherde im Bereich des Arbeitsschutzes in der Praxis festzustellen und Mängel in Arbeitsabläufen aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zu deren Beseitigung zu geben. Die Dokumentation des Istzustandes und der empfohlenen Maßnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil der Begehung.

Gefährdungsbeurteilungen

Wenn in der Praxis Gefahrstoffe zum Einsatz kommen oder Ihre Mitarbeiter mit technischen Geräten Umgang haben, werden auch hier die erforderlichen Unterlagen und die sicherheitsrelevanten Handlungen und Arbeitsabläufe geprüft und die Gefahren, wenn notwendig, neu beurteilt und ebenfalls Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Betriebsanweisungen

Eine Betriebsanweisung wertet die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung aus und bereitet diese übersichtlich auf. Ihr Ziel ist es, Unfälle im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen am Arbeitsplatz auf ein Minimum zu reduzieren.

Unterweisungen

Die jährliche Unterweisung rückt die Arbeitsschutzbelange regelmäßig in den Fokus Ihrer Praxismitarbeiter und gewährleistet, dass sämtliche Neuerungen in Ihrer Praxis im Rahmen des Arbeitsschutzes und auf arbeitsschutzrechtlicher Seite betrachtet und vermittelt werden.

Direkter Kontakt zum Berater



'Nicole Aeschlimann'

Nicole Aeschlimann

Expertin für Arbeitssicherheit

Sachsen, Dresden

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